Ansprechpartner

Fachanwalt

Schadensersatz

Forderungseinzug

Dokumente

Medizinrecht

Verletzungen der Aufklärungspflicht

Sportunfälle


14.06.2023

Schmerzensgeld

Liegen die Voraussetzungen eines Schmerzensgeldanspruchs, also eines Schadens an der körperlichen Unversehrtheit vor, kann dies sowohl für den behandelnden Arzt als auch für das Krankenhaus und das medizinische Hilfspersonal Konsequenzen der Haftung nach sich ziehen. Unter einem Kunstfehler ist jede unsorgfältige und nicht den medizinischen Standards (lege artis) entsprechende Behandlung durch einen Arzt im Rahmen einer Operation zu verstehen. Grundsätzlich kann ein Anwalt für Patientenrecht bei jedem Behandlungsfehler Schadenersatz in Geld sowie die Übernahme der Kosten der weiteren Behandlung für den Patienten verlangen, sofern der eingetretene Schaden an der Gesundheit in einem kausalen Zusammenhang mit der Falschbehandlung steht.
Im Prinzip muss der Patient die Kausalität zwischen dem groben oder fahrlässigen Behandlungsfehler und dem geltend gemachten Gesundheitsschaden beweisen. Unter den Begriff des Krankenhausrechts werden verschiedene Bereiche subsumiert, die sowohl die Pflege durch Pfleger und medizinisches Pflegepersonal, als auch die den angestellten Ärzten, Oberärzten und Chefärzten unterlaufenden Behandlungsfehler betreffen.
Die von den Versicherungen in der Regel abgedeckte Haftung des Krankenhauses hat sich daher inzwischen annähernd zu einem eigenständigen Haftungsgrund entwickelt, der die ambulanten und die stationären Behandlungsleistungen insgesamt umfasst.

Haftung für Medizinprodukte
Primärer Auftrag der Hersteller von Medizinprodukten und pharmazeutischen Produkten (Medikamenten) ist die schnelle Versorgung des Patienten mit den geeigneten Heil- und Hilfsmitteln. Das Arzthaftungsrecht regelt auch die klinische Erprobung und die Verordnung der falschen Arzneimittel; allerdings ist das Eintreten eines Folgeschadens oder eines Spätschadens an der Gesundheit hier nach der Einschaltung des medizinischen Dienstes der Krankenkassen nicht zu befürchten.
Von der Haftung für eine falsche Verordnung ist die Haftung für Fehler an medizinisch-technischen Geräten zu unterscheiden. Diese betrifft technische Fehler an Implantaten, Brücken, Kronen, Prothesen oder Herzschrittmachern.
Logo
Impressum